Allgemeine Geschäftsbedingungen§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

1. Allen Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur mit ausdrücklich schriftlicher Zustimmung.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Die Angebote von hörgeräte henken+müller sind stets freibleibend und unverbindlich. Alle Preisangaben unter www.eartec.de sind für Endverbraucher bestimmt und beinhalten die im Zeitpunkt der Bestellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preisangaben enthalten keine Verpackungs- und Versandkosten. Werden Preise und Angebote für gewerbliche Abnehmer ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen, so sind diese entsprechend kenntlich gemacht.

4. Der Vertragsabschluss findet direkt zwischen dem jeweiligen Vertriebspartner von hörgeräte henken+müller und dem Besteller statt.

5. Die Bestellung und die darauf folgende Auftragsbestätigung werden im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung gespeichert.

6. Individualabreden zwischen Vertriebspartnern und Bestellern bedürfen ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Erbringung der Individualabreden haftet der jeweilige Vertriebspartner.

7. Die Mitarbeiter von hörgeräte henken+müller sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu machen oder mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt der elektronischen und  schriftlichen Produktinformationen hinausgehen.

8. Bei Bestellung über die Internetseite www.eartec.de und einem folgenden Rücktritt vom Kaufvertrag nach Erhalt des starter kits werden die Kosten für das starter kit in Höhe von 9,90 EUR dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 2 Lieferung

1. Der Besteller erhält seine Ware im Ladengeschäft des jeweiligen Vertriebspartners. Diese ist dort sofort zu bezahlen. Unter www.eartec.de sind alle Vertriebspartner mit den jeweiligen Kontaktadressen aufgelistet und für den Kunden einsehbar.

2. Bei Bestellung über die Internetseite www.eartec.de sind die aktuellen Porto- und Verpackungskosten den Internetseiten von hörgeräte henken+müller zu entnehmen.

3. Lieferungen per Paket liefert der Paketdienst direkt ins Haus oder gibt sie bei einem direkten Nachbarn ab und benachrichtigt den Besteller darüber. Nach Möglichkeit wird die gesamte Bestellung in einer Sendung geliefert. Hörgeräte henken+müller ist jedoch berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teillieferungen vorzunehmen. Soweit Teillieferungen von hörgeräte henken+müller veranlasst werden, erhält der Besteller die  restliche Lieferung versandkostenfrei nachgeliefert. Soweit Teillieferungen vom Besteller veranlasst werden, hat der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

4. Wir liefern grundsätzlich per Lastschrift oder Vorkasse. Außerhalb Deutschlands liefern wir nur per Vorkasse. Bezahlung per Scheckzusendung ist ausdrücklich nicht möglich.

5. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so geht die Gefahr durch Absendung der Ware durch hörgeräte henken+müller auf den Käufer über. Dies gilt nicht für Besteller, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, d. h. für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.

§ 3 Lieferzeit

Jede aufgegebene Bestellung wird unverzüglich bearbeitet. Das bestellte Produkt wird nach individuellen Vorgaben produziert. Es  kann daher zu variierenden  Lieferzeiten kommen. Üblicherweise ist mit einer Lieferzeit von zwei Wochen zu rechnen.

§ 4 Reklamation und gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts

1. Etwaige Reklamationen offensichtlicher Mängel wie mangelnde Passform, insofern durch hörgeräte henken+müller verschuldet, oder Materialfehler, müssen innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form geltend gemacht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Es werden nur Reklamationen von nicht gebrauchten Produkten akzeptiert.

2. Bitte senden Sie keine Ware unaufgefordert an uns zurück. Im Falle einer Reklamation nehmen Sie bitte unter Angabe des Mangels und der Bestellnummer Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf und klären die weitere Vorgehensweise ab. Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei zurück. Im Falle einer berechtigten Reklamation erstatten wir Ihnen ab einem Warenwert von 40 EUR nachträglich das Porto zurück. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

3. Bei den individuell erstellten Produkten von hörgeräte henken+müller (maßgefertigter Gehörschutz, Spritzwasserschutz, in-ear-monitoring, etc.) handelt es sich um Produkte, die nach individuellen Spezifikationen angefertigt wurden. Diese können laut § 312d BGB nicht widerrufen werden.

§ 5 Mängelgewährleistung

1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.

2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Hörgeräte henken+müller haftet aus diesem Grund nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet hörgeräte henken+müller nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von hörgeräte henken+müller ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

4. Sofern hörgeräte henken+müller fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

5. Die Verjährungsfrist beträgt ab Lieferung gerechnet vierundzwanzig Monate.

§ 6 Wichtige Warnhinweise

1. Die von hörgeräte henken+müller angebotenen Produkte dürfen nicht unsachgemäß verwendet werden. Insbesondere die Lautstärke der Schallwiedergabegeräte sollte niemals so hoch eingestellt werden, dass Hörschäden entstehen können.

2. Der Besteller hat sich vor Benutzung der Produkte über die damit verbundenen Risiken zu informieren. Insbesondere die eigene Ohrabformung birgt Risiken und darf daher nur von ohrgesunden Kunden durchgeführt werden. Bei Bestehen einer früheren oder aktuellen Krankheit im Ohrbereich darf die Ohrabdrucknahme nur von einem Hörgeräteakustiker und nach Rücksprache mit einem Facharzt, insbesondere einem Hals-Nasen-Ohren Arzt, durchgeführt werden. Anzeichen solcher Krankheiten sind u. a. eine Perforation des Trommelfells, chronische oder akute Schmerzen im Ohrbereich, Blutungen, Zysten o. ä.

3. Vom Besteller ist im Weiteren Folgendes zu beachten:

a) Der optimale Ohrsitz von eartec-Produkten ist von individuellen Faktoren zum Zeitpunkt des Einsatzes abhängig und wird ausdrücklich zu keinem Zeitpunkt zugesichert. In Folge besteht kein Rechtsanspruch auf optimalen Sitz. Anatomische Gegebenheiten und Veränderungen können zu Abweichungen führen, die den Tragekomfort negativ beeinflussen.

b) In seltenen Fällen kann es Ohrformen geben, die aus anatomischen Gründen Schwierigkeiten beim Abformen und Tragen von eartec-Produkten verursachen (z. B. Druckstellen oder Druckgefühl wegen besonders kleinem Gehörgang oder  Druckempfindlichkeit).

c) Übermäßig häufige oder unangemessene Benutzung von eartec-Produkten kann bei bestimmten Personen eine Überempfindlichkeit hervorrufen.

d) Beim Einsatz von eartec-Produkten im Straßenverkehr ist zu beachten, dass die Verkehrstüchtigkeit erhalten bleiben muss.

§ 7 Beratung über die Anwendung

Der Besteller hat die Beratung von hörgeräte henken+müller und ihrer Vertriebspartner zur bestimmungsgemäßen und gefahrlosen Verwendung der Produkte in Wort und Schrift zu beachten. Der Nutzer sollte seine individuelle akustische Situation stets vorsichtig einschätzen und sein Gehör akustisch nicht zu stark belasten; in Zweifelsfällen ist der Rat einer unabhängigen Stelle (z. B. eines Arztes) einzuholen.

§ 8 Zahlungsfrist und -verzug

1.  Die Zahlungsfrist bei Bestellungen über die Internetseite www.eartec.de beträgt 14 Tage ohne Abzug von Skonto. Über einen Vertriebspartner von hörgeräte henken+müller erworbene Waren sind bei Abholung sofort zu bezahlen.

2. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung ist hörgeräte henken+müller vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

3. Kommt der Besteller dem Verlangen auf Vorauszahlung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist hörgeräte henken+müller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unbeschadet eines weitergehenden Verzugsschadens ist hörgeräte henken+müller berechtigt, für jede Mahnung pauschale Kosten in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen. Der Besteller ist verpflichtet, unbeschadet weitergehender Schadensersatzverpflichtungen diese Kosten zu bezahlen, es sei denn, er weist nach, dass hörgeräte henken+müller einen Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Bestellungen direkt bei hörgeräte henken+müller:

Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen D-44135 Dortmund. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

2. Bestellungen bei einem Vertriebspartner von hörgeräte henken+müller:
Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen der Geschäftssitz des jeweiligen Vertriebspartners. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt hiervon nicht berührt.

§ 11 Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz / Sicherheit

1. Der Besteller ermächtigt hörgeräte henken+müller und ist damit einverstanden, dass diese die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet, speichert und auswertet. Dies gilt insbesondere auch für die Ohrabdrücke. Die zur Verfügung gestellten Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, bei jenen Dritten handelt es sich um Dienstleistungspartner und die Datenübermittlung ist zur Bestellabwicklung erforderlich.

§ 13 Kontaktinformationen

hörgeräte henken+müller
Kaiserstraße 29
44135 Dortmund
Tel.: 0231 - 52 70 41
Fax: 0231 - 56 64 16
Email: info@hoergeraete-henken.de

Geschäftsführer: Dirk Henken
Handelsregisternummer: HRB 6500
Amtsgericht Dortmund
USt-Ident-Nr.: DE238813071